TOTO Spiel gegen den SV Grödig

Das kommende Heimspiel gegen den SV Grödig steht im Zeichen einer TOTO Fanrunde.

Seit 7. September 2013 ist bei Toto und der Torwette alles neu: Auswahlmöglichkeit beim Spielprogramm, neue Spielformel, mehr Gewinnränge und zwei Runden wöchentlich. Das neue Toto lässt es so richtig klingeln.
 
Beim kommenden Heimspiel am 28. September gegen den SV Grödig kommen auch die Fans der SV Josko Ried in den Genuss einer Toto Fan Aktion. Es warten eine Toto Eintrittskartenaktion und ein attraktives Pausengewinnspiel!
 
Die Eintrittskartenaktion – „Mit einer Toto Quittung zum Match“
Gegen Vorweis einer Toto Quittung* erhält man ausschließlich am Spieltag eine gratis Eintrittskarte. Aber Achtung! Das Kontingent ist limitiert, es stehen maximal 350 Stehplatz sowie 150 Sitzplatzkarten (ausschließlich Sektor M) am Spieltag bei der gekennzeichneten TOTO Kasse (Sektor OST) zur Verfügung. Zu jeder ausgegebenen Gratis Eintrittskarte gibt es einen TOTO Gratis Tipp.
 
Toto Torwandschießen in der Österreichischen Fußball-Bundesliga
In der Halbzeitpause der Fanspiele in der tipp3-Bundesliga powered by T-Mobile wird beim Toto Pausengewinnspiel zusätzliche Spannung garantiert. Vor Spielbeginn werden 50 Toto Bälle ins Publikum geschossen und jene 5 Matchbesucher, die einen markierten Toto Ball fangen, treten in der Spielpause zum Toto Torwandschießen an. Diese ausgewählten Fans versuchen dabei, den Fußball von der Fünfmeterlinie in eine der beiden Öffnungen der Torschusswand zu versenken. Jeder Schütze hat einen Versuch, jeder Treffer ist 100,- Euro in bar wert. Als Trostpreis warten Toto Gratistipps auf die Teilnehmer.
 
*Hinwies zur Toto Quittung: Es muß sich dabei um eine original TOTO Quittung handeln. Dies darf nicht älter als ein Jahr sein und muß gegen das Ticket eingetauscht werden. Die Aktion ist limitiert auf eine Eintrittskarte pro Person. Das gekennzeichnete TOTO Ticket darf aus gewerberechtlichen Gründen nicht weiterverkauft werden. Sowohl der Verkauf als auch Kauf eines gekennzeichneten TOTO Gratistickets sind strafbar!